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Kosten

Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungen beim Heilpraktiker nur mit entsprechender Zusatzversicherung. Bei privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen ist die Höhe der erstatteten Kosten recht unterschiedlich. Manchmal hilft ein Gespräch mit der Kasse, um eine Erstattung doch noch zu ermöglichen.

 

Die Gebühren berechnen sich auf der Grundlage der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Da die GebüH aus den 80er Jahren stammt, müssen zum Teil Gebühren oberhalb des GebüH-Rahmens erhoben werden, beziehungsweise Steigerungssätze bei größerem zeitlichen Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies ist unabhängig von der Erstattung der jeweiligen Krankenkasse und richtet sich einzig nach zeitlichem Aufwand und Art der Behandlung.

 

Vor der Behandlung werden wir über die voraussichtlichen Kosten sprechen, die für Sie anfallen.

Die Gebühren werden Ihnen nach der Behandlung in Rechnung gestellt.

Wenn Sie nicht privat versichert oder zusatzversichert sind, berechnen sich die Gebühren wie folgt:

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Erstanamnese

ca. 1 1/2 Stunden           75,00

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Weitere Termine:

pro halbe Stunde           40,00 €

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danach:

pro 10 Minuten               10,00 €

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GanzheitlicheMassagen

 

Massage: 

1/2 Stunde   30,-€

    1 Stunde   60,-€

1 1/2 Stunden   90,-€

 

Fußreflexzonen-Massage:

  45 Minuten   45€

Preise für Selbstzahler:

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