
Kosten
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungen beim Heilpraktiker nur mit entsprechender Zusatzversicherung. Bei privaten Krankenkassen und privaten Zusatzversicherungen ist die Höhe der erstatteten Kosten recht unterschiedlich. Manchmal hilft ein Gespräch mit der Kasse, um eine Erstattung doch noch zu ermöglichen.
Die Gebühren berechnen sich auf der Grundlage der GebüH, der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Da die GebüH aus den 80er Jahren stammt, müssen zum Teil Gebühren oberhalb des GebüH-Rahmens erhoben werden, beziehungsweise Steigerungssätze bei größerem zeitlichen Aufwand in Rechnung gestellt werden. Dies ist unabhängig von der Erstattung der jeweiligen Krankenkasse und richtet sich einzig nach zeitlichem Aufwand und Art der Behandlung.
Vor der Behandlung werden wir über die voraussichtlichen Kosten sprechen, die für Sie anfallen.
Die Gebühren werden Ihnen nach der Behandlung in Rechnung gestellt.
Wenn Sie nicht privat versichert sind, berechnen sich die Kosten wie folgt:
30 Minuten = 30,-€
45 Minuten = 45,- €
60 Minuten = 60,-€
90 Minuten = 90,-€
Für eine ganzheitliche Massage sind Zeiten ab 30 Minuten einzuplanen; je länger die Massage, desto größer und nachhaltiger ist die Entspannung. Eine Fußreflexzonen-Massage sollte 30 bis 45 Minuten dauern. Eine Einheit der Heil-Eurythmie dauert 45 Minuten. Bei der Akupunktmassage nach Penzel wird die erste Behandlung länger dauern, je nach Diagnostik danach zwischen 30 und 60 Minuten pro Behandlung.